+41 32 636 12 22  OEHRLI UND SCHÄR GARAGE - Niederbippstrasse 3 - 4538 Oberbipp

News

Sie sind hier: Wohnmobil mieten & Camper mieten - Deine Wohnmobilvermietung » Plätze / News / Div » News

Das sind die schönsten Campingplätze in der Schweiz!

Tagsüber die Sonne am See oder in den Bergen geniessen, nachts unter freiem Himmel schlafen: Klingt nach einer gelungenen Auszeit, oder? Und dafür musst noch nicht einmal weit weg! Seit einigen Jahren erfreut sich das Campen immer mehr an Beliebtheit. Toll, wie wir finden, denn was gibt es Besseres als entspannte Stunden in der Natur zu verbringen? Besonders die Schweizer Campingplätze gehören zu den schönsten in Mitteleuropa und sind jedes Jahr aufs Neue beliebte Reiseziele für Deutsche, Schweizer und viele weitere Nationalitäten aus umliegenden Ländern. Falls auch du in diesem Jahr Lust auf Freiluft-Ferien hast, kann dir bestimmt ein Blick in unsere Liste der besten Campingplätze in der Schweiz helfen. Hier kommen unsere Favoriten:

Ist Wohnmobilurlaub mit der Umwelt vereinbar?

Wohnmobil mieten mit grossem Spassfaktor

Gemäss einer Studie ist Campingurlaub umweltschonender als die meisten anderen Urlaubsformen. Dabei haben die Kastenwagen den geringsten CO2-Ausstoß. Nebenbei: Flugreien, Hotelreisen und Kreuzfahrten schneiden dagegen nicht gut ab.

Urlaub mit dem Reisemobil liegt nicht nur um Trend, sondern ist laut einer neuen Studie auch relativ umweltschonend.

Das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) hat eine 2020 eine Studie erarbeitet, welche die Emission von klimaschädlichem CO2 verschiedener Urlaubsreisen untersucht hat. Dabei haben sie unterschiedliche Urlaubsarten miteinander verglichen! Nämlich: Campingurlaub mit Flugreisen, Bahnreisen und einer Kreuzfahrt.

Zuvor hat das Institut die entstehenden Treibhausgas-Emissionen bei der Herstellung und Entsorgung von Freizeitfahrzeugen berechnet.

Emission bei Herstellung und Entsorgung der Freizeitfahrzuegklassen

Den niedrigsten CO2-Ausstoß bei der Herstellung und Entsorgung hat ein Kastenwagen mit 15,2 Tonnen pro Fahrzeug.

Darauf folgt das teilintegrierte Wohnmobil mit 17,8 Tonnen und die höchste Emission haben Integrierte mit 18,6 Tonnen pro Stück.

Am wenigsten CO2 benötigt ein Caravan bei der Herstellung und Entsorgung mit gerade einmal 5,6 Tonnen. Allerdings kann sich ein Wohnwagen nicht allein fortbewegen und benötigt immer noch einen Zugwagen.

Ein Mittelklasse Diesel-PKW verbraucht, laut ifeu, etwa 10 Tonnen CO2 für Produktion und Entsorgung. Die Studie zeigt auf, dass die Produktion des Basisfahrzeugs hierbei die größte Belastung bringt. Für die Entsorgung dagegen fällt der kleinste Emissionswert an.

Im nächsten Schritt beschäftigt sich die Studie mit den Treibhausgas-Emissionen bei einer Übernachtung mit dem Freizeitfahrzeug auf dem Campingplatz. Bei einer Nacht auf dem Campingplatz entstehen 3,9 Kilogramm CO2. Zu den Emissionen des Platzes kommen die jeweiligen Emissionen des Freizeitfahrzeugs hinzu. Schließlich nutzt man darin auch Strom und erzeugt Wärme. Dabei liegt der CO2-Ausstoß bei den Integrierten mit 9,7 Kilogramm pro Nacht wieder am Höchsten und bei Kastenwagen mit 8,1 Kilogramm am niedrigsten. Das ifeu rechnet in der Studie immer mit einer Zwei-Personen-Besatzung pro Fahrzeug. In einem Hotel stoßen zwei Personen mit 22,1 Kilogramm CO2 pro Nacht mehr als doppelt so viel aus.

Was ist bei der Miete von Wohnmobil, Camper zu beachten!

Was ist bei der Miete von Wohnmobil, Camper zu beachten!

Wer mit einem geliehenen Fahrzeug von Privat unterwegs ist, dem empfehlen wir, eine schriftliche Bewilligung des Besitzers mitzuführen. Beim Grenzübertritt kann es bei einer Kontrolle sonst Probleme geben, wenn der Inhaber des Fahrzeugs nicht der Fahrer ist, oder als Mitfahrer anwesend ist. Ohne eine solche Bewilligung könnte ein Diebstahl vermutet werden. Um Klarheit zu schaffen, ist daher eine Bewilligung in jedem Fall hilfreich.

Anmerkung: Wenn das Fahrzeug von Privat geliehen wird, ist es hilfreich diese Bewilligung noch amtlich zu beglaubigen.

Italien

Beispiel für Italien gilt:

Die Bewilligung zur Benutzung muss amtlich entweder von der Wohngemeinde (des Inhabers), eines Notars oder der Polizeistelle beglaubigt werden. Bei Verdacht auf Autoschieberei, kann das Auto von den italienischen Behörden beschlagnahmt werden.

Mehr Informationen dazu

Bei Fragen können die "Verkehr Clubs" in Europa Auskunft geben.

Wohnmobil im Ausland mieten

Vorsicht bei Wohnmobilmiete im Ausland - Beispiel Deutschland

Nicht nur Nahrungsmittel wie auch Kleidung können in Deutschland billiger sein. Teilweise könnte sich auch eine Miete eins Wohnmobils vermeintlich lohnen. Überquert man jedoch die Schweizer Grenze so kann es beim Zoll jedoch Ärger geben.

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen im Inland grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug benutzen. Nur leider weis das kaum jemand. Auch die Vermieter die es eigentlich wissen müssten machen einem nicht darauf aufmerksam.

Auf der Internetseite von der Eidgenössischen Zollverwaltung steht, dass man Fahrzeuge mit dem Vormerkschein anmelden muss. Es drohen sonst empfindliche Bussen.

Mehr Informationen bei der Zollverwaltung.

Link der Gesetzgebung

Der Artikel im Blick.ch

Wohnmobil mieten mit Wohnsitz in der Schweiz - Zollverwaltung in der Schweiz

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

Sie dürfen grundsätzlich kein unverzolltes Fahrzeug benutzen. Unverzollte Fahrzeuge müssen Sie an der Grenze beim Schweizer Zoll unaufgefordert zur definitiven Einfuhr in die Schweiz anmelden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die Ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum Gebrauch überlassen möchten. Spezialregelungen sind lediglich in wenigen Fällen vorgesehen.

 

 

Spezialregelungen für Strassenfahrzeuge

Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland angestellt und erhalten von diesem ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt.

Sie möchten im Ausland bei einem offiziellen Vermietungsunternehmen ein Fahrzeug mieten und in der Schweiz für private Zwecke – z. B. Ferien – benutzen.


Sie müssen bei der Einreise beim Schweizer Zoll einen Vormerkschein 15.25 für das Fahrzeug beantragen. Diesen erhalten Sie bei allen besetzten Grenzübergängen während der Öffnungszeiten im Reiseverkehr. Mit dem Vormerkschein 15.25 haben Sie 8 Tage Zeit (ab Beginn des Mietvertrags gerechnet), das Fahrzeug wieder auszuführen oder an das in der Schweiz ansässige Vermietungsunternehmen zurückzugeben. Reisen Sie erst später als 5 Tage nach Beginn des Mietvertrags in die Schweiz ein, stellt Ihnen die Zollstelle einen Vormerkschein 15.25 für 3 Tage aus. Den mit dem Vermietungsunternehmen abgeschlossene Mietvertrag müssen Sie jederzeit vorweisen können.  

 

12 grenzüberschreitende Fahrten pro Jahr


Hierfür müssen Sie bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle eine sogenannte Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) beantragen. Für die Einfuhrabgaben müssen Sie ein Depot leisten. Mit einer ZAVV für 12 grenzüberschreitende Fahrten dürfen Sie mit dem Fahrzeug 12 Mal pro Jahr für höchstens 3 Tage in die Schweiz einreisen. Jeden Grenzübertritt müssen Sie bei der Zollstelle bestätigen lassen.  

Camper mieten - Wohnmobil mieten

Camper oder Wohnmobil mieten kann auch grosse Überraschungen mit sich bringen. Gerade für Anfänger ist nicht immer klar auf was sie sich einlassen!

Wer ein Wohnmobil oder Camper mietet sollte sich zuerst mal sich selber fragen welche seiner Bedürfnisse er mit dem Fahrzeug abdecken möchte. Beim ADAC gibt es dazu viele gute Typs zum nachlesen.

Gerne geben wir Dir auch gerne Auskunft. Unsere über 35 Jährigen Erfahrung mit dem Camper unterwegs zu sein und dies auf verschiedenen Erdteilen.

Deshalb können wir dir sicher helfen deine Wünsche richtig ein zu ordnen.

Einfach anrufen und ein unverbindlichen Termin ausmachen.

Frei stehen - Wild campen

Darf ich frei stehen - Ist frei stehen gleich wild Campen

Darf ich in Deutschland frei im Camper übernachten?

Parken

Das Halten und Parken von Wohnmobilen, Caravans und Gespannen ist im öffentlichen Straßenverkehr dort erlaubt, wo es nach der Straßenverkehrsordnung oder deren Zeichen nicht ausdrücklich verboten ist. Sind Parkplätze mit dem Schild »Parkplatz« beschildert, so dürfen dort Wohn mobile, Caravans und Gespanne parken, wenn dies nicht durch Zusatzzeichen verboten ist. Beim Parken darf die Campingausstattung im Fahrzeug genutzt werden. Campingähnliches Leben, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen, gilt als verkehrsfremd und darf beim Parken und Übernachten nicht stattfinden.

Übernachten

Selbst längere Ruhepausen unterbrechen die vorwiegende Nutzung eines Wohnmobils oder Gespanns zu Verkehrszwecken nicht. Eine einmalige Zwischenübernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist demnach zulässig. In der R egel geht man dabei von einem Zeitraum bis zu zehn Stunden aus. Natürlich darf beim Zwischenübernachten die Campingausstattung im Fahrzeug genutzt werden. Nicht zulässig ist dagegen mehrmaliges Übernachten am gleichen Ort - die Straße wird dann nicht mehr vorwiegend zu Verkehrszwecken genutzt.

Ein längerer Aufenthalt darf nur auf Campingplätzen stattfinden, falls Städte und Gemeinden nicht bestimmte Plätze dafür freigegeben haben. Auf Privatgrundstücken (bei Restaurants, Tankstellen, etc.) darf man das Fahrzeug nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers aufstellen.

Der Link der Polizei Hessen die das veröffentlicht: Parken, Übernachten und Entsorgen in Deutschland

Freies stehen in Europa

Es gibt viel Meinungen oder Ansichten und wenn man dem ADAC glauben will so ist es sowieso fast überall verboten!

Nur hat der ADAC Recht?

Zum Beispiel "Schweiz"

Wild Campieren ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gilt es, Rücksicht auf Flora und Fauna zu nehmen und sich vorher gut zu informieren.

Grundsätzlich ist wild Campieren in der Schweiz nicht verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen auf kantonaler oder Gemeindeebene. Informieren Sie sich auf den entsprechenden Websites über die Bestimmungen. Sie können auch beim kantonalen Amt für Jagd, beim zuständigen Wildhüter, der Gemeindeverwaltung, dem örtlichen Verkehrs- oder Tourismusbüro oder bei einem Hüttenwart in der Nähe nachfragen. Im Schweizerischen Nationalpark und in den meisten Naturschutzgebieten herrscht ein generelles Verbot.

Rücksicht nehmen auf Wildtiere

Beim Übernachten ausserhalb von Campingplätzen, sei es unter freiem Himmel oder im Zelt, gilt es Rücksicht zu nehmen. Das Credo des Schweizer Alpen Clubs lautet gemäss Geschäftsleiter Jerun Vils: Lass nichts zurück als deine Fussspuren, nimm nichts mit als deine Eindrücke!

Unproblematisch sind in der Regel einzelne Übernachtungen einer kleinen Anzahl Personen in den Bergen oberhalb der Waldgrenze. Um die Tiere nicht zu stören, sollte man auf grössere Aktivitäten und Lärm verzichten, besonders in den Dämmerungsstunden. Auen, Moore und Feuchtgebiete, Sandbänke und Kiesinseln sind ungeeignete Standorte, weil dort oft seltene Pflanzen und Tiere leben.

In der Nähe von Alp- oder Berghütten bittet man den Bauern oder das Hüttenteam um Erlaubnis. Ist man mit einer grösseren Gruppe unterwegs oder möchte mehrere Nächte bleiben, ist unbedingt die Erlaubnis des Grundbesitzers einzuholen.

Wild Campieren birgt auch Gefahren

Nicht vergessen, dass beim wilden Campieren auch Naturgefahren drohen! Der Standort muss sicher sein vor Blitz, Steinschlag, Hochwasser, Lawinen oder Mutterkuhherden.

Das habe ich hier gefunden

Das sagt der ADAC

Land

Stellplatz-Regeln

Belgien

Campingplätze in allen Landesteilen, insbesondere in Küstennähe, wenige Stellplätze*, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen maximal eine Nacht erlaubt.

Bulgarien

Vergleichsweise dünnes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen auch auf Privatgrund verboten.

Dänemark

Sehr dichtes Campingplatznetz, Stellplätze an Gasthäusern, Bauernhöfen und Yachthäfen, Quick-Stop-Plätze vor vielen Campingplätzen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Deutschland

Sehr dichtes Campingplatznetz, dichtes Stellplatznetz, eine Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt, teils regionale Verbote.

Estland

Campingplätze vor allem an der Küste, keine Stellplätze, außerhalb von geschlossenen Ortschaften Übernachtung nur auf Campingplätzen erlaubt.

Finnland

Flächendeckendes Campingplatznetz, Stellplätze vorwiegend an Gasthäusern, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen nur auf Privatgrund mit Erlaubnis des Besitzers.

Frankreich

Sehr dichtes Campingplatznetz, dichtes Stellplatznetz, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen durch örtliche Vorschriften geregelt, auf Korsika ist davon generell abzuraten.

Griechenland

Zahlreiche Campingplätze vor allem an den Küsten, sehr wenige Stellplätze. Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Großbritannien

Sehr dichtes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen durch örtliche Vorschriften geregelt.

Irland

Flächendeckendes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen am Straßenrand verboten, örtliche Vorschriften beachten.

Italien

Sehr dichtes Campingplatznetz, dichtes Stellplatznetz vor allem in Nord- und Mittelitalien, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen für eine Nacht erlaubt, örtliche Vorschriften beachten.

Kroatien

Sehr dichtes Campingplatznetz an der Küste, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen auch auf Privatgrund verboten.

Lettland

Flächendeckendes Campingplatznetz, keine Stellplätze, außerhalb von geschlossenen Ortschaften Übernachtung nur auf Campingplätzen erlaubt, auf Privatgrund mit Erlaubnis des Besitzers gestattet.

Litauen

Campingplätze vor allem an der Küste und an Seen, keine Stellplätze, außerhalb von geschlossenen Ortschaften Übernachtung nur auf Campingplätzen erlaubt.

Luxemburg

Dichtes Campingplatznetz, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Niederlande

Sehr dichtes Campingplatznetz, viele Campingangebote an Bauernhöfen, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Norwegen

Dichtes Campingplatznetz vor allem im Süden des Landes, sehr wenige Stellplätze, beim Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen örtliche Verbote beachten.

Österreich

Flächendeckendes Campingplatznetz, Stellplätze in allen Landesteilen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen maximal eine Nacht erlaubt, regionale Verbote (Tirol, Wien).

Polen

Dichtes Campingplatznetz, vor allem an der Küste, sehr wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Portugal

Campingplätze vor allem in Küstennähe, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Rumänien

Campingplätze vor allem an der Küste, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Schweden

Dichtes Campingplatznetz im Süden und der Mitte des Landes, sehr wenige Stellplätze, beim Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen örtliche Verbote beachten.

Schweiz

Flächendeckendes Campingplatznetz, Stellplätze in allen Landesteilen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Serbien

Vergleichsweise dünnes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Slowakei

Campingplätze in allen Landesteilen, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Slowenien

Campingplätze vor allem im Nordwesten des Landes, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Spanien

Sehr dichtes Campingplatznetz, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Tschechien

Flächendeckendes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Ungarn

Flächendeckendes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Hat nun der ADAC Recht?

Ich denke die Tabelle vom ADAC stimmt nicht.

Ich werde dieser Frage für das einzelne Land nachgehen und hier "Posten". Noch ein wenig Geduld.

Welche Erfahrungen hast Du gemacht?

Ich bin auf Dein Beitrag gespannt den Du hier auf der Homepage oder hier auf Facebook mitteilen kannst

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.